Der Streik ist eines der schärfsten Mittel des Arbeitskampfs und wird regelmäßig im Zuge von Kollektivvertragsverhandlungen diskutiert. Auch wenn Streiks in der Praxis eher selten umgesetzt werden, kam es zuletzt im November 2023 bei den „Metallern“ in zahlreichen Betrieben zu Arbeitsniederlegungen. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Arbeitskampfmaßnahmen in Österreich?
Streiks: Zulässigkeit und rechtlicher Rahmen
Ein Streik wird definiert als geplante, kollektive Arbeitsniederlegung mehrerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. In Österreich ist das Streikrecht einfachgesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, jedoch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Bestandteil des Art. 11 EMRK anerkannt. Mit anderen Worten: Das Streikrecht ist hierzulande grundsätzlich geschützt.
Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt. Grenzen werden insbesondere durch das betriebsverfassungsrechtliche Kampfverbot und die kollektivvertragliche Friedenspflicht gezogen. Nach der Friedenspflicht dürfen weder die Betriebsinhaberin noch der Betriebsrat einen Arbeitskampf führen, solange ein gültiger Kollektivvertrag besteht. In der Praxis werden diese Vorgaben jedoch nicht immer eingehalten, was zu rechtlichen Konflikten führen kann.
Rechtsfolgen eines Streiks
Die Rechtsfolgen eines Streiks hängen maßgeblich davon ab, ob der Streik rechtmäßig oder rechtswidrig ist:
Rechtswidriger Streik: Arbeitgeber können die Unterlassung weiterer Kampfmaßnahmen fordern und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen.
Rechtmäßiger Streik: Streikende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen weder gekündigt noch entlassen werden. Die Rechtslage hat sich hier zugunsten der Belegschaft verbessert, sodass das Streikrecht effektiv ausgeübt werden kann.
Auswirkungen auf das Entgelt
Ein zentraler Punkt bei Streiks ist der Entgeltanspruch:
Streikende Arbeitnehmer: Sie gelten während des Streiks als nicht leistungsbereit und haben daher keinen Anspruch auf Entgelt.
Arbeitswillige Arbeitnehmer: Wenn sie aufgrund eines Streiks faktisch von der Arbeit ausgeschlossen („ausgesperrt“) werden, bleibt ihr Entgeltanspruch grundsätzlich bestehen.
Fazit: Klare Grenzen im Arbeitskampf
Der Arbeitskampf und das Streikrecht sind unverzichtbare Instrumente für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen. Dennoch gibt es klare rechtliche Grenzen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Für beide Seiten ist es ratsam, sich vor Streikmaßnahmen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechtlich beraten zu lassen, um Risiken zu minimieren und Konflikte rechtssicher zu lösen.
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