Grundsätzlich kann jedes unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigunsfrist und Kündigungstermin ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dieser Grundsatz wird durch den sogenannten allgemeinen
Grundsätzlich kann jedes unbefristete Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Kündigunsfrist und Kündigungstermin ohne Angabe von Gründen beendet werden. Dieser Grundsatz wird durch den sogenannten allgemeinen
Mobbing – leider ein Dauerbrenner
Mobbing ist ein gesellschaftliches Phänomen, das in vielen Lebensbereichen (Schule, Arbeitsplatz, Internet) vorkommt und mich auch regelmäßig in meiner Beratungspraxis, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in
Leiharbeit – aktuelle Rechtsprechung
Waren überlassene Arbeitskräfte länger als sechs Monate im Beschäftigerbetrieb beschäftigt und entsprechend eingegliedert (Weisungsgebundenheit, Urlaubsgenehmigungen, etc), wurden sie nach der Rechtsprechung als Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes